Tatzen-Pfoten


   

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tatzen-Pfoten

§1 Geltung der Bedingung
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Tatzen-Pfoten gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift gültigen Fassung.

§2 Allgemeine Bedingungen der Betreuung
2.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich jederzeit unter den angegebenen Nummern telefonisch erreichbar zu sein. Andernfalls darf Tatzen-Pfoten im Wohle des Tieres zu Kosten des Tierhalters handeln.

2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle notwendigen, mit der Betreuung im Zusammenhang stehenden Zusatzkosten (z.B. Tierarztkosten, Futtereinkauf, Käfigsäuberungen, Parkgebühren) zu übernehmen.

2.3. Hält Tatzen-Pfoten eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter gehalten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter. Nach Absprache kann das zu betreuende Tier an dem vom Tierhalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht werden.

2.4. Der Tierhalter ist verpflichtet alle Krankheiten sowie besondere Eigenarten der zu betreuenden Tiere, Tatzen-Pfoten mitzuteilen.

§3 Zusatz - Bedingungen Hunde
3.1. Der Tierhalter versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung besteht (das Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen) und bei den zuständigen Behörden angemeldet ist.

3.2. Während der Betreuungszeit durch Tatzen-Pfoten bleibt der Tierhalter der Tiere im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde.

3.3. Richtet der Hund beim Betreuer Schäden an; z.B. zerbissene Autoinnenteile, Polster etc., so haftet hierfür der Eigentümer des Tieres.

3.4. Sofern der/die Hundehalter/in einen Aus-/Freilauf ohne Leine und Maulkorb wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.

3.5. Für Schäden, die Tiere während der vereinbarten Zeit bei Tatzen-Pfoten erleiden könnte, übernimmt der Betreuer keine Haftung.

3.6. Für Schäden, die während der Abwesenheit des Betreuers entstehen, übernimmt Tatzen-Pfoten keine Haftung.

3.7. Sollten Verschmutzungen durch die betreuenden Tiere verursacht werden, so übernimmt Tatzen-Pfoten hierfür keine Verantwortung. Tatzen-Pfoten ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verschmutzung zu beseitigen.

§4 Auftragsabwicklung
4.1. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich per Vertrag zu erfolgen.


4.2. Ist es Tatzen-Pfoten nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen (durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Vom Kunden bereits im Voraus geleistete Zahlungen für den Zeitraum in dem die Leistungen von Tatzen-Pfoten nicht erbracht werden, werden zurückerstattet.

4.3. Tatzen-Pfoten ist ein mobiler Tierbetreuungsservice, betreut werden alle Tiere, welche den Auftrag umfassen. Es werden jedoch keine Tiere stationär zur Pflege (ähnlich einer Tierpension/ Krankheitsversorgung) aufgenommen. Die Betreuung findet ausschließlich beim Auftraggeber statt.

4.4. Bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben / Schlüsselrückgaben, übernimmt Tatzen-Pfoten keine Haftung.

§5 Preise, Gebühren und Zahlung
5.1. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Tatzen-Pfoten behält sich vor, jederzeit Preisanpassungen durchzuführen.

5.2. Fahrtwegkosten werden Kilometer genau abgerechnet.


5.3. Gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) ist in den AGB und der Webseite www.tatzen-pfoten.de keine Umsatzsteuernummer angegeben, sowie ist bei den Rechnungen keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen.

5.4. Wenn nichts gesondert vereinbart wurde, sind alle Rechnungen ohne Abzug vor Beginn der Tierbetreuung fällig. Die angegebenen Preise und Gebühren verstehen sich exklusive Auslagen wie Material-, Schadens- oder Tierarztkosten etc., diese sind nicht enthalten und separat zu erstatten.

5.5. Bei Auftragsstornos durch den Kunden werden  folgenden Stornogebühren fällig:
•  mehr als 14 Tage vor Betreuungsbeginn = kostenfrei
• 14–8 Tage vor Betreuungsbeginn = 30% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages
• 7-4 Tage vor Betreuungsbeginn = 50% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages
• 3-0 Tage vor Betreuungsbeginn = 100% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages

Gesonderte Fälle werden berücksichtigt

* Hundebetreuung/ Gassi= bei kurzfristigen Absagen ( mind.24 Std vor Termin) 50% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages

§6 Datenschutzbestimmungen
6.1. Beim Vertragsabschluss werden die Daten vom Auftraggeber und des Tieres/der Tiere aufgenommen. Diese Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung zwischen Tatzen-Pfoten und dem Auftraggeber verwendet, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

6.2. Der Vertragsabschluss bindet nicht an automatisierten Aufträgen oder Mindestabnahmen von Dienstleistungen. Die Auftragsart und Dauer der Betreuung werden individuell mit Tatzen-Pfoten vereinbart und danach abgerechnet.

§7 Beratung
7.1. Tatzen-Pfoten gibt keine Garantie bei Beratungen, es handelt sich lediglich um Empfehlungen. Für die Umsetzung der Empfehlungen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

§8 Teilnichtigkeit
8.1. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.



Stand der AGB 07/2014